KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme (Kredit)
Antrag auf Gewährung eines Investitionskredites zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abwärmevermeidung/-nutzung gewerblicher Unternehmen, KfW-Programm Nr. 294
Mit diesem Programm fördert die KfW Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, die Abwärme vermeiden oder nutzen. [...]
Was wird gefördert?
- innerbetriebliche Vermeidung oder Nutzung von Abwärme
- außerbetriebliche Nutzung von Abwärme
- Verstromung von Abwärme
- Erstellung von Abwärmekonzepten
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen
Höhe
- bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben
- bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Auszahlung
100%
Laufzeit
- bis zu 5 Jahre (ein Jahr tilgungsfrei)
- bis zu 10 Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei)
- bis zu 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei)
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre.
Zinssatz
Der Zinssatz wird individuell am Tag der Antragstellung festgelegt.
Rückzahlung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- danach vierteljährlich gleich hohe Raten
- Sondertilungen sind möglich
- ein Tilgungszuschuss ist möglich
Sicherheiten
bankübliche
Ansprechstelle
Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Programminformation
- Zinssatz
- Technische Mindestanforderungen
KfW-Förderportal - Beratung vor Ort
SAB-Förderportal
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Privatunternehmen im In- und Ausland
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Freiberufler
Die Förderung ist ausgeschlossen bei
- Eigenbausystemen und Prototypen
- Vermietung und Verpachtung von Anlagen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte
- Maßnahmen, die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt und nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung förderfähig sind
Verfahrensablauf
- Kontaktieren Sie einen Experten für Energieeffizienz und lassen Sie sich von ihm beraten.
- Entscheiden Sie mit ihm gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten Sie nutzen möchten.
- Sofern KfW-Förderungen für Sie in Frage kommen, erstellt er für Sie die "Online-Bestätigung zum Antrag".
- Diese reichen Sie bie Ihrem Finanzierungspartner ein.
- Wird der Kredit bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Versicherungspartner abrufen und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 18.06.2018