KfW-Energieeffizienzprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren", Förderkredit beantragen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren", Nr. 276, 277, 278
Mit diesem Programm fördert die KfW Vorhaben mit dem Ziel, die Energieeffizienz gewerblich genutzter Gebäude zu erhöhen. [...]
Was wird gefördert?
- Neubau von KfW-Effizienzhäusern
- Sanierung zu KfW-Effizienzhäusern
- Einzelmaßnahmen zu Verbesserung der Energieeffizienz
- Nebenkosten der Vorhaben
Planung von KfW-Effizienzhäusern
Nicht-förderfähige Wärmeerzeuger können weiterhin in der energetischen Berechnung berücksichtigt werden, allerdings darf bei der Planung eines KfW-Effizienzgebäudes generell kein Wärmeerzeuger auf Öl-Basis mehr eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für:
- Kombinationen, wie z.B Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme),
- den Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung, z.B Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel,
- vergleichbare Anwendungen.
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe
bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
bis zu 100% der Investitionskosten
Auszahlung
100%
Zinssatz
Der individuelle Zinssatz wird am Tag der Antragstellung festgelegt.
Rückzahlung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- danach vierteljährlich gleich hohe Raten
- Sondertilgungen sind möglich
Tilgungszuschuss
Je höher die Energieeffizienz ausfällt, desto mehr Tilgungszuschuss erhalten Sie
Sicherheiten
bankübliche
Ansprechstelle
Kreditinsitut (Hausbank)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Programminformation
- Zinssätze
KfW-Förderportal - Technische Mindestanforderungen
- Energieeffizient Bauen und Sanieren: Wichtige Änderungen im Überblick
KfW-Förderportal - Sachverständige im Bereich Energieeffizienz
Deutsche Energie-Agentur GmbH (DENA)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Privatunternehmen im In- und Ausland
- Freiberufler
- Contracting-Geber
Von der Förderung ausgeschlossen
- Wohngebäude
- Gebäude der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte
Verfahrensablauf
- Kontaktieren Sie einen Sachverständigen für Nichtwohngebäude. Er berät Sie zu Ihrem Vorhaben und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
- Anschließend besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank). Dieser reicht den Kreditantrag bei der KfW ein.
- Wird der Kredit bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Finanzierungspartner abrufen.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 13.01.2020