KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" (Darlehen)
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens mit Tilgungszuschuss aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Premium – Tiefengeothermie" Nr. 272, 282
Mit der Förderung "Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie unterstützt die KfW Vorhaben, bei denen in mehr als 400 Metern Tiefe Erdwärme erschlossen wird.
Was wird gefördert?
- Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung
- Förder- und Injektionsbohrungen
- tatsächliche Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken
Was wird nicht gefördert?
- Erkundungsborhungen
- Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen
- Prototypen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
Konditionen
Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe
bis zu 80 % der Investitionskosten
Höchstbetrag
bis zu EUR 10 Millionen pro Vorhaben
Zinsbindung
bis zu 10 Jahre
Zinssatz
- Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
- Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlich vergünstigten Zinssatz. (Programm-Nr. 282)
Auszahlung
100 %
Tilgung
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- tilgungsfreie Anlaufjahre, danach vierteljährlich gleich hohe Raten
- Sondertilgungen möglich
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
- Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Programminformation
- Zinssätze
KfW-Förderportal
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Freiberufler
- Landwirte
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände
ausgeschlossen von der Förderung
- Bund, Länder und deren Einrichtungen
- Hersteller förderfähiger Anlagen
Weitere Voraussetzungen
- das Thermalfluid muss mindestens 20°C warm sein
- das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 12.03.2021