Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenadpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in. Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Zuständige Stelle
- Referat 29, Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe [Landesdirektion Sachsen] HausanschriftStauffenbergallee 2
01099 DresdenTelefon+49 351 825-2600Fax+49 351 825-9762
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe - Ausbildungsinstitute
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) - Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen
Amt24-Leistung
Erforderliche Unterlagen
Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
- Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
- Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
- Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
- 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)
Weitere Unterlagen sind im Antragsformular genannt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz, PsychThG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 76, Tarifstelle 2.1
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 04.01.2019