Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre), für eine Kommunale Einrichtung anmelden
Anmeldung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung
Wenn Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter in einen Kindergarten schicken möchten, sollte die Einrichtung nicht zu weit entfernt von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz sein. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.
Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.
Die Anmeldung erfolgt generell beim Träger der Einrichtung, für gemeindeeigene Kindergärten etwa bei der Gemeinde, für Einrichtungen freier Träger über die Einrichtung bei der Geschäftsführung des jeweiligen Trägervereins.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leitung der Kindertagesstätte oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus.
- Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
- In größeren Städten können Sie ihre Kinder für mehrere Kindergärten vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden.
- Lassen Sie Ihren Sprössling vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
- Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
- Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.11.2018