Kinderreisepass beantragen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.
Regionalisierung
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.
- Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
- biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)
gegebenenfalls (zusätzlich):
- Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
- Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Fristen
Kosten (Gebühren)
- Neuausstellung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
- Für die Änderung des Wohnorts im Kinderreisepass werden keine Gebühren erhoben.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit:
- sechs Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- einmalige Verlängerung um bis zu sechs Jahre bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Ein regulärer Reisepass mit Fingerabdrücken wird grundsätzlich erst für Jugendliche ab zwölf Jahren oder auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren erfolgt keine elektronische Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass.
Rechtsgrundlage
- § 6 Paßgesetz (PaßG) – Ausstellung eines Passes
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
- § 17 Passverordnung (PassV) – Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 04.08.2017