Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Investitionen
Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (RL-Nr. 04990)
Zuwendungszweck ist die Finanzierung der Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen sowie die Instandsetzung und Ausstattung von Kindertagespflegestellen.
Konditionen
Zuwendungsart
Projektförderung
Finanzierungsart
- Festbetragsfinanzierung (Erstempfänger)
- Anteilfinanzierung (Endempfänger)
Form der Zuwendung
Zuschuss
Höchstfördersatz
- Plätze für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindergrippen und Kindertagespflegestellen: 80 Prozent
- Plätze für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindergärten und Horten: 80 Prozent
- Beseitigung von Schäden des August- und Septemberhochwassers 2010: 90 Prozent
Höchstförderbetrag
- Neubau von Kindertageseinrichtungen: EUR 12.300 pro Platz
- Sanierung/Modernisierung von Kindertageseinrichtungen: EUR 9.300 pro Platz
- Ausstattung von Kindertagespflegestellen: EUR 1.000 pro Platz
- Förderung von betrieblich unterstützten Kindertageseinrichtungen: maximal EUR 200.000
Zuständige Stelle
- Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) HausanschriftHumboldtstraße 18
04105 LeipzigTelefon0341 1266-0Fax0341 1266-700
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Die Landkreise und Kreisfreien Städte erhalten eine Förderpauschale für die Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen beziehungsweise für die Ausstattung von Kindertagespflegestellen, die im Bedarfsplan enthalten sind. Über die Verwendung entscheiden sie in eigener Zuständigkeit.
- Anträge müssen an den zuständigen Landkreis oder die zuständige Kreisfreie Stadt gerichtet werden.
- Durch Sonderförderung können auch betrieblich unterstütze Kindertageseinrichtungen, unabhängig davon, ob sie im Bedarfsplan enthalten sind, gefördert werden. Hier muss eine direkte Antragstellung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen erfolgen.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.11.2018