Kindertagespflege (Kinder bis 3 Jahre), für einen Betreuungsplatz anmelden
Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Tagesmutter (vereinzelt auch Tagesvater) an.
Vermittelt der kommunale Träger die Betreuungsperson selbst, hat diese in jedem Fall eine Pflegeerlaubnis. Dieser Beleg gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde.
Hinweis: Sie können sich auch eine Betreuungsperson ohne kommunale Vermittlung suchen. Eine Kostenbeteiligung der Kommune erfolgt aber grundsätzlich nur dann, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater die behördliche Pflegeerlaubnis hat und die Kindertagespflegestelle im sogenannten Bedarfsplan enthalten ist.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Jugendamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes beziehungsweise örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- physische und psychische Gesundheit
- das Kind sollte wenigstens 6 Monate alt sein (Ausnahme siehe "Frist / Dauer")
- in manchen Kommunen benötigt man für einen ganztägigen Betreuungsplatz einen Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht
Verfahrensablauf
Vermittlung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Lassen Sie sich von der Gemeinde oder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine Betreuungsperson empfehlen.
- Stellen Sie sich und Ihr Kind bei der Betreuungsperson vor, überzeugen Sie sich davon, ob die Art der Betreuung Ihren Vorstellungen entspricht.
- Beim gegenseitigem Einverständnis schließen Sie mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und er regelt unter anderem die tägliche Betreuungszeit.
- Einzelne Tagesmütter oder -väter nehmen Babys auch schon nach Ablauf der Mutterschutzfrist auf (Kinder im Alter ab acht Wochen), die Anmeldung erfolgt dann auf Absprache.
- Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
- Die Betreuungsperson benötigt das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.11.2018