Kompensationsflächenkataster, Auskunft beantragen
Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen erhalten auf Anfrage Auskunft aus dem Kompensationsflächenkataster über Flächen, für die
- naturschutzrechtliche Aufwertungen festgesetzt sind oder
- naturschutzrechtliche Aufwertungen erfolgten
Eingriffe in Natur und Landschaft sind mit den festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzflächen im sogenannten Kompensationsflächenkataster erfasst.
Das elektronische geführte Verzeichnis enthält die Bezeichnung der betreffenden Flurstücke, die Namen ihrer Eigentümer und Nutzer sowie nähere Angaben zu den Eingriffen bzw. der Kompensationsmaßnahme.
Das Kompensationsflächenkataster unterstützt als Instrument zur Erfassung, Überwachung und Dokumentation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den rechtmäßigen und effizienten Vollzug der Eingriffsregelung aus dem Sächsischen Naturschutzgesetz (§§ 8 ff. SächsNatSchG). Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden sind zuständig für die Prüfung und Bewertung der Kompensationsmaßnahmen und haben diesen zuzustimmen. Dort werden auch die entsprechenden Kataster geführt.
Regionalisierung
Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt (in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung)
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Ökokonto, Kompensationsflächenkataster
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Voraussetzungen
Auskunftsberechtigte: Beauftragte der Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Freistaat Sachsen
Verfahrensablauf
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhält auf Anfrage Auskunft, welche Flächen im Gemeindegebiet im Kompensationsflächenregister erfasst sind.
Fristen
Kosten (Gebühren)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 07.06.2018