Lebenspartnerschaftsurkunde, Anforderung beim Standesamt
Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, Lebenspartnerschaftsurkunde
Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.
Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschaftsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehepartner,
- Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbarem Titel).
Verfahrensablauf
Beantragung vor Ort im zuständigen Standesamt
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf:
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Beantragung ohne persönliches Erscheinen im Standesamt
- Setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Angaben zum Lebenspartner / zur Lebenspartnerin
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Sollten weitere Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
- DenGebührenbescheid oder eine Zahlungsaufforderung erhalten Sie entweder vorab oder mit Zusendung der Urkunde.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Fristen
Die Personenstandsbücher werden nur befristet in der Urkundenstelle aufbewahrt:
- Geburtenbücher: 110 Jahre
- Heiratsbücher: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsbücher: 80 Jahre
- Sterbebücher: 30 Jahre
Nach Fristablauf werden die Personenstandsbücher an das Gemeinde- beziehungsweise Stadtarchiv abgegeben. Anforderungen für Urkunden, die sich im Archiv befinden, werden automatisch dorthin weitergeleitet. Eine Abgabenachricht erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 58 PStG – Lebenspartnerschaftsurkunde
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO)
in Verbindung mit der Anlage zu § 3 – Gebühren
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium des Innern). 09.11.2020