Marke anmelden
Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register nach §§ 32 ff. Markengesetz (MarkenG)
Marken sind Zeichen, mit deren Hilfe Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterschieden werden können. Um wirksam zu verhindern, dass Konkurrenzunternehmen Ihre Marken verwenden und so vielleicht auf Ihre Kosten Gewinn erzielen, sollten Sie Ihre Marken anmelden und eintragen lassen.
Entscheiden Sie dabei sorgfältig, welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke schützen soll.
Zuständige Stelle
- Deutsches Patent- und Markenamt HausanschriftZweibrückenstraße 12
80331 MünchenTelefon+49 89 2195-0Fax+49 89 2195-2221
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- DPMA Online-Anmeldung
- Merkblatt "Wie melde ich eine Marke an?"
- Kostenmerkblatt
Deutsches Patent- und Markenamt - Patentanwaltsuche
Patentanwaltskammer
Verfahrensablauf
Schutzrechte können von jedem selbst angemeldet werden. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. In vielen Fällen ist es jedoch zu empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Nur wenn Sie über keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Im Internetportal der Patentanwaltskammer können Sie gezielt nach einem Patentanwalt oder einer Patentanwältin in Ihrer Nähe suchen.
Beantragung
- Das Antragsformular erhalten Sie bei den oben genannten Stellen oder im Internet (Formulare & Online-Dienste)
- Die Anmeldung einer Marke ist auch online möglich, über die Voraussetzungen dafür informieren Sie sich auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Papierform oder elektronisch ein und zahlen Sie die Anmeldegebühr.
- Sie erhalten eine Empfangsbescheinigung mit dem Aktenzeichen und den wesentlichen Anmeldedaten.
Antragsprüfung
- Ist Ihre Anmeldegebühr eingegangen, prüft das Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), ob einer Eintragung der Marke keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen (zum Beispiel ob sie nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt).
Hinweis: Nicht geprüft wird, ob es im Register bereits Marken gibt, die mit der beantragten Marke identisch oder sehr ähnlich sind. - Ist Ihre Anmeldung mangelhaft, fordert das DPMA Sie zu einer Stellungnahme auf, möglicherweise auch zur Vervollständigung Ihrer Anmeldung.
Eintragung ins Markenregister
- Wenn Ihre Anmeldung vollständig ist und nichts gegen eine Eintragung der Marke spricht, nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung der Marke vor.
- Mit dem Tag der Eintragung in das Register wird der Markenschutz wirksam.
- Zusätzlich zur Eintragung erfolgt die Veröffentlichung im Markenblatt.
Einspruchsrecht für Dritte
Nachdem eine Marke eingetragen wurde, können Inhaber älterer Markenrechte drei Monate lang Einspruch gegen Ihre Marke erheben, wenn sie glauben, durch diese in ihren Rechten verletzt zu werden. Das bedeutet, dass eine eingetragene Marke auch wieder gelöscht werden kann.
Fristen
Geltungsdauer des Markenschutzes
Der Markenschutz endet zehn Jahre nach dem Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Danach können Sie Ihre Marke durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft um zehn Jahre verlängern lassen.
Kosten (Gebühren)
Anmeldegebühr
- bei schriftlicher Anmeldung: EUR 300,00
- bei elektronischer Anmeldung: EUR 290,00
- für eine beschleunigte Prüfung: zusätzlich EUR 200,00
- Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung
Die Anmeldegebühr gilt für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere fällt eine zusätzliche Gebühr von EUR 100,00 an.
Verlängerungsgebühr
- EUR 750,00 für 3 Waren- oder Dienstleistungsklassen, für jede weitere EUR 260,00
Bearbeitungsdauer
Verfahrensdauer
- Das Eintragungsverfahren dauert im Durchschnitt sechs bis acht Monate – falls Rückfragen nötig werden, mitunter auch erheblich länger
- Gegen eine gesonderte Gebühr können Sie ein beschleunigtes Verfahren beantragen, das bereits nach 3 bis 4 Monaten abgeschlossen wird.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 18.07.2018