Mietspiegel anfordern
Mietspiegel nach § 558 c und § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Mietspiegel werden beispielsweise zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters* herangezogen.
Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertetern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist hingegen ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt worden ist.
Aktualisierung des Mietspiegels
- Einfache Mietspiegel werden in der Regel alle 2 Jahre aktualisiert.
- Qualifizierte Mietspiegel sind nach 2 Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu zu erstellen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- §§ 558 c, d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Mietspiegel und qualifizierter Mietspiegel
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 05.12.2019