Mittelstandsförderung - Informationsschutz, Zuschuss beantragen (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz), Nr. 02144
Der Freistaat Sachsen unterstützt Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zum Schutz der Informationen und IT-Systeme. Auf Antrag kann die SAB einen Kostenzuschuss bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben gewähren. [...]
Was wird gefördert?
- Schutzbedarfsfeststellung (Beratungen durch qualifizierte IT-Dienstleister zur Analyse schutzrelevanter Unternehmensprozesse und zur Ableitung von Handlungsempfehlungen auf Basis ISO 27001 bzw. der jeweiligen branchenspezifischen IT-Sicherheitsstandards oder ähnlicher Standards
- Umsetzung der Handlungsempfehlungen (Beratungen zur Umsetzung, Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware, Einführung in die betriebliche Praxis, technische Anbindung und Schulung)
Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?
- Beratungsleistungen (bis zu 15 Tagewerke, höchstens EUR 900,00/Tag)
- Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
- Fremdleistungen bei der Installation zur Anbindung an die interne Technologieinfrastruktur
- Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Mitarbeiterschulungen)
Für welche Leistungen ist keine Förderung möglich?
- Standardsoftware
- isolierte Internetpräsentation
- Betriebskosten
- Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle
- physische und bauliche Maßnahmen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 50.000
- Bonusförderung: 10 %, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- De-minimis-Antrag-Erklärung (sab60381)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- Informationsschutz - Auszahlungsantrag (sab61566) sab61566
- Informationsschutz - Infoblatt (sab61711) sab61711
- Informationsschutz - Online-Antrag
- Informationsschutz - Verwendungsnachweis (sab61577)
- KMU-Bewertung_Anlage 1 (sab60314-1)
- KMU-Bewertung (sab60314)
- KMU-Kundeninformationsblatt (sab60300)
- MSR-E-Business_Verwendungsnachweis/ Auszahlungsantrag (sab61576)
- MSR-Informationsschutz_FAQ (sab61724)
- Vollmacht für Foerderverfahren (Zuschuesse) (sab60135)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
–> Informationsschutz, Online-Antrag
SAB-Förderportal
- Beratung vor Ort
- Mittelstandsrichtlinie, Informationsschutz
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu fördernder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, dazu zählen:
- Handwerk
- Handel
- Dienstleister
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Freiberufler und Existenzgründer
(Ausgeschlossen sind Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- und Vermittlungsdienstleistungen anbieten sowie Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglich wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen schriftlich bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit dem erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Projektbeginn: nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) auf eigenes Risiko
- Projektdauer: maximal 12 Monate
- Inanspruchnahme: ein Mal innerhalb von 3 Jahren
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 04.02.2020