Psychologische(r) Psychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen
Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Zuständige Stelle
- Referat 29, Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe [Landesdirektion Sachsen] HausanschriftStauffenbergallee 2
01099 DresdenTelefon+49 351 825-2600Fax+49 351 825-9762
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
- Ausbildungsinstitute
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) - Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) beantragen
Amt24-Leistung
Erforderliche Unterlagen
Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
- Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
- Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
- Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
- 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)
Weitere Unterlagen sind im Antragsvordruck genannt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz, PsychThG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 76, Tarifstelle 2.1
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 10.04.2019