Ratte melden (öffentliche Flächen)
Ratten gelten als Überträger von Krankheiten, deren Vorkommen sollten Sie daher umgehend dem Grundstückseigentümer beziehungsweise der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie treten vermehrt an Orten auf, wo Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden. Betrifft das Vorkommen ein Privatgrundstück, ist der Grundstückseigentümer für Maßnahmen gegen die Ratten zuständig und zu informieren. Handelt es sich um eine öffentliche Fläche oder ist der Grundstückseigentümer nicht bekannt, wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ordnungsbehörde oder Gesundheitsamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Mittel zur Schädlingsbekämpfung
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Hinweise (Besonderheiten)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 27.12.2018