Rechtsanwaltschaft, Aufnahme als Angehöriger von WHO-Mitgliedstaaten beantragen
Wenn Sie sich als Angehöriger eines Mitgliedstaates als Rechtsanwalt* in Deutschland niederlassen wollen, müssen Sie von der örtlichen Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Dazu sollten Sie einen Beruf ausüben der dem deutschen Beruf des Rechtsanwaltes vergleichbar ist. [...]
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns verallgemeinernd auf die herkömmliche Berufsbezeichnung, es sind damit immer Männer und Frauen gemeint. – d. Red.
Bei der Führung Ihrer Berufsbezeichnung müssen Sie Ihren Herkunftsstaat angeben.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Zuständige Stelle
- Rechtsanwaltskammer Sachsen HausanschriftGlacisstraße 6
01099 DresdenTelefon+49 351 31859-0Fax+49 351 3360899
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Das Antragsformular beziehen Sie über die Rechtsanwaltskammer oder online über den Formular-Link in Amt24. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- Die Rechtsanwaltskammer prüft die Aufnahmevoraussetzungen.
- Liegen die Aufnahmevoraussetzungen vor, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen und erhalten hierüber eine Urkunde.
- Mit der Aufnahme können sie auf dem Gebiet des Rechtes Ihres Heimatstaates und des Völkerrechts tätig werden.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 20.01.2014