Rechtsanwaltschaft, Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt beantragen
Als Rechtsanwalt* in einem Staat der Europäischen Union (EU), beziehungsweise in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz dürfen Sie in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates arbeiten. Hierfür müssen Sie in die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden sein. [...]
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns verallgemeinernd auf die herkömmliche Berufsbezeichnung, es sind damit immer Männer und Frauen gemeint. – d. Red.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Zuständige Stelle
- Einheitlicher Ansprechpartner [Landesdirektion Sachsen] Aufgabengebiet: Beraten HausanschriftBraustraße 2
04107 LeipzigPostfach09105 ChemnitzTelefon+49 341 977-1080 / -1081Fax+49 341 977-1199 - Rechtsanwaltskammer Sachsen HausanschriftGlacisstraße 6
01099 DresdenTelefon+49 351 31859-0Fax+49 351 3360899
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Das Antragsformular beziehen Sie über die Rechtsanwaltskammer Sachsen oder online über den Formular-Link in Amt24. Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, werden Sie zur Vereidigung eingeladen.
- Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Original)
- Lebenslauf (Original)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
- Nachweis über akademische Grade (beglaubigte Kopie)
- Kanzleibestätigung (Original)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Original)
- Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf des europäischen Rechtsanwalts, die nicht älter als 3 Monate ist
- Zulassungsurkunde (Original)
- Zulassungsbestätigung (Original)
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.09.2017