Rotes Kennzeichen für Händler beantragen
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.
Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,02 für Krafträder beziehungsweise EUR 191,73 für alle übrigen Fahrzeuge.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Zuteilung eines roten Kennzeichens für Händler müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Abstemplung der Kennzeichen
Eventuell wird die Zulassungsbehörde die Betriebsstätte des Händlers überprüfen.
Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Gewerbeinhabers
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
- Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- soweit nicht ein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Rechtsgrundlage
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.10.2017