Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Rundfunkbeitrag, Antrag auf Befreiung und Ermäßigung
Rundfunkbeitrag, Antrag auf Befreiung und Ermäßigung
Zuständige Stelle
- Beitragsservice MDR [ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice] HausanschriftSpringerstraße 25
04105 LeipzigTelefon+49 1806 999 555 10Fax+49 1806 999 555 01 - SG Wohngeld [Große Kreisstadt Radebeul] BesucheranschriftHauptstraße 4
01445 RadebeulHausanschriftPestalozzistraße 6
01445 RadebeulTelefon+49 351 8311-804,-811Fax+49 351 8311-802
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Einfach für alle. Der Rundfunkbeitrag
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
- Sie erhalten staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder Sie erhalten Blindenhilfe
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags wird folgenden schwerbehinderten Personengruppen gewährt:
- Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 allein aufgrund der Sehbehinderung
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres nicht nur vorübergehenden Leidens nicht ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Verfahrensablauf
- Eine Befreiung oder Ermäßigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
- Verwenden Sie hierfür bitte das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es auch
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden.
- Das Internet-Formular können Sie online ausfüllen.
- Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus unterschreiben Sie es.
- Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an den Beitragsservice.
Erforderliche Unterlagen
- bei Empfang von Sozialleistungen
- Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
- bei Taubblindheit:
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl“ und "Gl“ oder
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
- bei Empfang von Blindenhilfe
- aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- bei Härtefällen
- den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
- bedarfsweise weitere Nachweise
Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.
Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
Rechtsgrundlage
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Sächsische Staatskanzlei
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020