SAB-Baukindergeld, Vorfinanzierungsdarlehen beantragen
Antrag auf Gewährung eines SAB-Förderdarlehens zur Vorfinanzierung selbst zu nutzenden Wohneigentums
Mit diesem Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) können Sie von Anfang an in vollem Umfang das staatliche Baukindergeld nutzen, das über zehn Jahre zur Auszahlung vorgesehen ist. Unterstützt werden Familien mit Kindern, die erstmals selbst zu nutzenden Wohnraum bauen oder erwerben.
Die SAB gewährt den Förderkredit in Verbindung mit weiteren Bausteinen, zum Beispiel einem Darlehen nach der Richtlinie Familienwohnen, und rechnet diesen bei Gesamtfinanzierung zum Teil als Eigenmittel an.
Konditionen
Art
Annuitätendarlehen
Höhe
bis zu EUR 12.000 je Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird
Zinssatz / -bindung
- Sollzinssatz: 0 %
- Effektivzinssatz: 0,10 % pro Jahr
über die gesamte Laufzeit
Laufzeit
12 Jahre
Auszahlung
100 %
Rückzahlung
2 Jahre tilgungsfrei, danach in monatlichen Raten
Tilgung
10 % pro Jahr
Sicherheiten
bankübliche (Grundschuld)
(Details: siehe Programmseite der SAB)
- Das Darlehen kann nur in Kombination anderen Förderbausteinen der SAB in Anspruch genommen werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- erstmalige Schaffung selbst zu nutzenden Wohnraums
- Anspruch auf Baukindergeld
- Gesamtbelastung auf Dauer tragbar
- Gesamtfinanzierung über die SAB
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber / Bauherr bereits über selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland verfügt
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit dem erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 25.06.2019