SEPA-Lastschriftmandat für die Hauptkasse des Freistaates Sachsen erteilen
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug der bei der Hauptkasse des Freistaates Sachsen fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die fälligen Beträge einer Forderung können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden, und Sie ersparen sich einzelne Daueraufträge.
Zuständige Stelle
- Hauptkasse des Freistaates Sachsen [Landesamt für Steuern und Finanzen] PostfachPostfach 100654
01076 DresdenHausanschriftStauffenbergallee 2
01099 DresdenTelefon+49 (351) 827-10552Fax+49 (351) 827-19950
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (Formulare in Deutsch und Englisch hier in Amt24 abrufbar).
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, alle Informationen hierzu finden Sie im Anschreiben, das Ihnen von der Hauptkasse des Freistaates Sachsen übersandt wurde.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
- Senden Sie den Ausdruck im Original an die Hauptkasse des Freistaates Sachsen. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Hauptkasse ein neues SEPA-Lastschriftmandat, Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Hauptkasse widerrufen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
- Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften: Regelwerke des European Payments Council (sogenannte Rulebooks)
- Nummer 30.2 Sächsische Verwaltungsvorschrift zu § 70 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) – Ermöglichung der Teilnahme am Lastschriftverfahren
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 15.01.2020