Sächsischer Bürgerpreis, Vorschläge einreichen
Gemeinsam mit der Stiftung Frauenkirche Dresden und der Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank würdigt der Freistaat Sachsen alljährlich Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen, die mit ihrem herausragenden Einsatz die Demokratie mit Leben erfüllen, anderen Menschen helfen und sich für die Umwelt, Brauchtum, Traditionen und eine lebendige Erinnerungskultur einsetzen. [...]
Im neunten Jahr seiner Verleihung wurden aus der Erfahrung der letzten Jahre fünf neue Kategorien gebildet:
- Miteinander stärken – Land gestalten (Demokratie)
- Menschen helfen – Gemeinsinn stiften (Menschen)
- Traditionen pflegen – Geschichte verstehen (Heimat)
- Schöpfung bewahren – Natur schützen (Umwelt)
- Global denken – lokal handeln (Welt)
Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Nominierungsberechtigt sind die sächsischen Landkreise und die kreisfreien Städte (Chemnitz, Dresden und Leipzig). Der mit jeweils EUR 5.000 dotierte Preis wird jährlich verliehen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Sächsischer Bürgerpreis
Freistaat Sachsen
Voraussetzungen
Wer kann für den Bürgerpreis vorgeschlagen werden?
Je Landkreis oder kreisfreier Stadt sind für jede Kategorie bis zu fünf Nominierungen möglich. Berücksichtigt werden Projekte, aber auch die Arbeit von
- Initiativen
- Vereinen
- Institutionen
- Einzelpersonen
Welche Leistungen werden gewürdigt?
Die Vorgeschlagenen sollen durch ihr soziales, kulturelles, wissenschaftliches oder geistliches Engagement erfolgreich zur Stärkung der Demokratie beigetragen haben und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Verfahrensablauf
- In der ersten Phase haben die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Städte und Gemeinden und Vertreter der Kirchen die Möglichkeit, ihrem Landrat besonders auszeichnungswürdige Projekte vorzuschlagen.
- In der zweiten Phase nominieren die Landräte Projekte, Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen. Dabei können sie eigene Vorschläge ergänzen. In Dresden, Leipzig und Chemnitz nominiert der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin die Kandidaten direkt.
- Für jede Kategorie können pro Landkreis und kreisfreier Stadt bis zu fünf Nominierungen für das jeweilige Auszeichnungsjahr eingereicht werden. Dies geschieht in Form der Nominierungsbögen per Post oder per E-Mail an die Sächsische Staatskanzlei.
- In der dritten Phase werden die Nominierten um eine eigene Projektbeschreibung gebeten, die der Jury als Entscheidungsgrundlage dient.
- Nach Einsendeschluss bewertet die Jury die Projektbeschreibungen und ermittelt die Preisträger.
Erforderliche Unterlagen
Formular: –> Sächsischer Bürgerpreis, Nominierungsbogen
Formular: –> Sächsischer Bürgerpreis, Projektbeschreibung
- Für die Nominierungen durch die Landräte und Oberbürgermeister sind neben den Nominierungsbögen keine weiteren Unterlagen erforderlich.
- In der dritten Phase werden die Nominierten um eine Projektbeschreibung gebeten, die Voraussetzung für das Auswahlverfahren der Jury ist.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 12.07.2019