Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen
Anrufung der Ombudsstelle für Energie zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Energieversorgern und Kunden kommen. Um Ihnen einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, schaltet sich die Schlichtungsstelle Energie auf Antrag als Vermittler ein.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
- Sie können Ihren Schlichtungsantrag per Post an die Schlichtungsstelle Energie schicken.
- Alternativ nutzen Sie für Ihren Schlichtungsantrag den Online-Dienst der Schlichtungsstelle und füllen das Online-Formular vollständig aus.
- Fügen Sie aussagefähige Unterlagen als (elektronische) Kopien hinzu.
- Die Ombudsstelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Ist das Schlichtungsverfahren zulässig, fordert die Ombudsperson Ihren Energieversorger zur Stellungnahme auf und ermittelt den Sachverhalt. Sie und das Versorgungsunternehmen erhalten einen schriftlichen Lösungsvorschlag.
Fristen
- Frist für die schriftliche Stellungnahme des Energieversorgers: zwei Wochen nach Aufforderung durch die Schlichtungsstelle
- Zustimmung zur einvernehmlichen Lösung: innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Empfehlung
- Verfahrensdauer: Die Schlichtung soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage
- §§ 111a f. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – Verbraucherbeschwerden; Schlichtungsstelle, Verordnungsermächtigung
- Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle Energie e.V.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.02.2017