Seniorengerecht umbauen, Zuschuss beantragen (SeBau) (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnraum (RL Seniorengerecht Umbauen – RL SeBau) , Nr. 00791
Antragstopp! Die Förderrichtlinie "Seniorengerecht Umbauen" tritt am 01.01.2021 außer Kraft, neue Anträge kann die SAB nicht mehr entgegennehmen.
Um Wohnräume an den besonderen Bedarf älterer Menschen anzupassen, erhalten Sie als Eigentümer bzw. Eigentümerin von Mietwohnraum auf Antrag einen Zuschuss zu den Umbaukosten.
Wann können Sie einen Zuschuss erhalten?
Gefördert werden Umbauarbeiten in bestehenden Mieträumen, wenn mindestens die nachfolgenden Maßnahmen realisiert werden:
Umbauten nach Mindeststandard
- Schwellenfreiheit in der gesamten Wohnung
- Bad mit bodengleicher Dusche (Ausnahme möglich)
- Mindestbreite von Türen 82 cm
- Bewegungsradius in Bad und Küchen von mindestens 60 cm
- barrierefreier Wohnungszugang
- Treppen- und Flurgestaltung zugunsten einer besseren Orientierung
Zusatzmaßnahmen
- Maßnahmen zum Einbruchsschutz
- Schutzvorkehrungen wie z. B. Bewegungsschalter oder automatische Herdabschaltung ("Sensorik / Aktorik")
- Herstellung der schwellenlosen Erreichbarkeit des Freisitzes
Zusatzmaßnahmen bei Umbau von mindestens 50 % der Wohnungen
- weitere Maßnahmen zum Einbruchschutz
- Maßnahmen in Wohnungsumfeld und -zugang wie Gegensprechanlagen, Rollatoren/-Rollstuhlgaragen
- Modernisierung oder Neuerrichtung eines Personenaufzugs
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
- Mindeststandard bis zu 40 % (maximal EUR 10.000) je Wohnung
- Einbruchschutz: bis zu 20 % (maximal EUR 10.000) je Etage; im Zusammenhang mit Maßnahmen in Umfeld / Zugang bis zu EUR 10.000
- Sensorik / Aktorik: bis zu 40 % (maximal EUR 10.000) je Wohnung
(Details siehe Programmseite SAB)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftsprobe)_ausschließlich Zuschuss (sab61547-1)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- SeBau_Anlage 2 - Bestätigung Architekt/Fachplaner (sab64235-2)
- SeBau_Antrag (sab64235)
- SeBau_Antrag Anlage 1 Ermittlung Foerderhoehe (sab64235-1)
- SeBau_Auszahlungsantrag (sab64237)
- SeBau_Verwendungsnachweis (sab64238)
- Vermerk über die Auftragsvergabe (64029-1)
- Verwendungsnachweis Rechnungsaufstellung (sab61249)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Beratung vor Ort
- Seniorengerecht umbauen
SAB-Förderportal - Wohnraumförderung
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerin
- Erbbauberechtigte
Weitere Voraussetzungen
das betreffende Haus
- umfasst mindestens 2 Mietwohnungen
- wurde vor mehr als 10 Jahren bezugsfertig
maximale Wohnungsgrößen (einschließlich Nebenräumen)
- 1-Zimmer-Wohnung 45 m2
- 2-Zimmer-Wohnung 60 m2
- 3-Zimmer-Wohnung 75 m2
- 4-Zimmer-Wohnung 85 m2
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2020