Siedlungswasserwirtschaft, Förderung privater Kleinkläranlagen
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Ertüchtigung nach Abschnitt 2.2 der Förderrichtlinie "Siedlungswasserwirtschaft" (RL SWW/2016), Nr. 05554
Wenn Sie Ihre bestehende private Kleinkläranlage mit einer erweiterten Reinigungsstufe nachrüsten möchten, können Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Baukosten von bis zu EUR 750,00 erhalten. [...]
Ziel der Förderung ist es, insbesondere im ländlichen Raum die durch eine verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand beizutragen.
Was wird gefördert?
Ertüchtigung von Kleinkläranlagen durch eine erweiterte Reinigungsstufe
Konditionen
Art der Förderung
Projektzuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
50 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal EUR 750,00
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Für den Neubau von Kleinkläranlagen sind keine Zuschüsse möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- De-minimis-Antrag-Erklärung (sab60381)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- Förderung privater Kleinkläranlagen - Anlage zur Antragstellung bei Inbetriebnahme der KKA nach 31.12.2015
- Förderung privater Kleinkläranlagen - Anlage zur Antragstellung bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015
- SWW - Anlage 2 Technische Angaben zu Vorhaben der Wasserversorgung/ Abwasserbeseitigung (sab61317-2) sab61317-2
- SWW - Kleinkläranlagen Anlagen/Gebäudeliste Formblatt 5 (sab61339)
- SWW - Kleinkläranlagen Antrag Auszahlung (sab61335)
- SWW - Kleinkläranlagen Antrag vorzeitiger förderunschädlicher Vorhabensbeginn (sab61336)
- SWW - KleinkläranlagenBesondere Bestimmungen (sab61338)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Beratung vor Ort
- Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft, Private Kleinkläranlagen - Programminformationen
Sächsische Aufbaubank - Broschüre "Förderung von privaten Kleinkläranlagen"
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Bauherren (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) von Kleinkläranlagen, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlagen sind
Weitere Voraussetzungen
- Wirtschaftlichkeit und wasserwirtschaftliche Notwendigkeit
- Zweckbindung: 12 Jahre für bauliche Anlagen, 5 Jahre für Maschinen und Geräte
- Abschluss eines qualifizierten Wartungsvertrages für den Zeitraum der Zweckbindung
Verfahrensablauf
Für Ihren Antrag benötigen Sie zunächst die Stellungnahme der ortszuständigen unteren Wasserbehörde (Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz Stadtverwaltung). Nutzen Sie zudem das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Anlage auf Antrag, diesem legen Sie die erforderlichen Nachweise und Belege bei.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.06.2018