Steigerung des Studienerfolges (ESF) (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Steigerung des Studienerfolges nach Buchstabe C der ESF-Richtlinie "Hochschule und Forschung 2014 bis 2020"
Ziel der Förderung ist es, Studienabbrüche zu reduzieren, vor allem in Studiengängen und in Gruppen von Studierenden, in denen Studienabbrüche besonders häufig vorkommen. Bestimmte Hochschulen und Staatliche Studienakademien können für entsprechende Vorhaben einen Zuschuss erhalten.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Änderungsmitteilung Projektfoerderung (sab60859)
- Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung - Infoblatt (sab60715)
- Anforderungen an Projektbeschreibungen - Infoblatt (sab61713)
- Angaben zur Antragsfreischaltung (sab60800)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- Deckblatt Trägermappe (sab60715-1)
- Elektronische Belege Wirtschaftsprüfertestat (sab60612)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- Mitarbeiter-/Dozentenliste (sab60835)
- Sachbericht (sab60881) sab60881
- Tätigkeitsnachweis Dozenten (sab60878)
- Tätigkeitsnachweis Personal mit projektbezogenem Einsatz (sab60880)
- Tätigkeitsnachweis Verwaltung (sab60879)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab61014-2)
- Teilnehmerfragebogen - Austritt aus Maßnahme (sab61014-1) sab61014-1
- Teilnehmerfragebogen zum Eintritt in Maßnahme (sab62055) sab62055
- Übersicht einzureichende Unterlagen für AUZA/VN (sab60721)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2014 bis 2020 (RL ESF Hochschule und Forschung 2014 bis 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allge-meinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Ent-wicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.06.2018