Vereinssatzung, Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen
Viele Vereine wollen steuerlich gemeinnützig sein, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können. Ihr Satzungsentwurf sollte daher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.
Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, es ist jedoch empfehlenswert. Dadurch kann überprüft werden, ob Ihr Satzungsentwurf den Vorgaben des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag und keine Formulare vorhanden.
Zuständige Stelle
- Finanzamt Meißen HausanschriftHeinrich-Heine-Straße 23a
01662 MeißenLieferanschriftPF 100151
01651 MeißenTelefon+49 (3521) 718-0Fax+49 (3521) 718-2000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 60 Abgabenordnung (AO) – Anforderungen an die Satzung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 28.02.2020