Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen
Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen. Ihr Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.
Bei einer Katastervermessung können nicht vorhandene Grenzzeichen angebracht (abgemarkt) und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage geprüft werden.
Ansprechstelle
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ihrer Wahl
–> Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Sachsen
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag und keine Formulare vorhanden.
Zuständige Stelle
- Kataster [Landratsamt Meißen] PostfachPostfach 10 01 52
01651 MeißenHausanschriftRemonteplatz 7
01558 GroßenhainTelefon03522 303-2131Fax03522 303-2100
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
Voraussetzungen
Antragsberechtigter*: Der Grundstückseigentümer
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Verfahrensablauf
- Als Grundstückseigentümer können Sie einen Antrag auf eine Katastervermessung und Abmarkung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.
- Er wird Ihnen den Ablauf der Katastervermessung und Abmarkung sowie den erforderlichen Umfang erläutern und Sie bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens begleiten.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 30.09.2020