Vorankündigung einer Baustelle
Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten werden oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet
Der Behörde sind spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Mindestangaben auf dem vorgeschriebenen Formblatt zu übermitteln.
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.
Achtung! Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am Bau tätig oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz
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- Warum soll ich einen Ort angeben?
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Leistungsdetails
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014