Vorzeitige Einschulung beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung erst nach dem 30.09. sechs Jahre alt und Sie wünschen aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung? Beantragen Sie dies bis zum 28.02 im Jahr der gewünschten Einschulung bei der zuständigen Grundschule. [...]
Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. Wenn die Eltern es wünschen, können Kinder, die ihren 6. Geburtstag erst noch bis zum 30.09. des Jahres der Einschulung feiern, auch eingeschult werden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung in der Schule notwendig.
Grundschulbezirk
Jede öffentliche Grundschule hat einen Schulbezirk. Alle Kinder, die in diesem Bezirk wohnen, müssen diese Grundschule besuchen. In der Regel entspricht der Schulbezirk dem Gemeindegebiet.
Wenn es in einer Gemeinde oder Stadt mehrere Grundschulen gibt, können die Gemeinden und Städte ihr Gebiet in mehrere Schulbezirke unterteilen oder die Schulen in einem gemeinsamen Schulbezirk belassen, so dass die freie Auswahl der Schule besteht.
Welche Grundschule für Ihren Wohnsitz vorgesehen ist, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausnahme vom Schulbezirk möglich, so dass auch eine andere Grundschule besucht werden kann.
Schulen in freier Trägerschaft
Neben den öffentlichen Grundschulen gibt es auch zahlreiche Grundschulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Diese haben keinen festgelegten Schulbezirk.
Ansprechstelle
Grundschule, in deren Schulbezirk Sie wohnen:
–> Schulen im Freistaat Sachsen (nach geografischer Lage)
Sächsische Schuldatenbank
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie im Anschluss mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft abschließend die Schulleitung.
Rechtsgrundlage
- § 27 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) – Beginn der Schulpflicht
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 17.09.2019