Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe, staatliche Anerkennung beantragen
Die staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe ist Voraussetzung für folgende Tätigkeiten:
- Durchführung von landesrechtlich geregelten Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
- Ausstellung von Urkunden über die Berechtigung zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (zum Beispiel "Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für den Operationsdienst")
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: –> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung – Antrag
- Formblätter über durchgeführte Weiterbildungslehrgänge
Gesundheitsportal des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Anerkennung können öffentliche, freigemeinnützige und private Träger stellen.
Eine Einrichtung wird dann als für die Weiterbildung geeignet anerkannt, wenn sie
- von einer geeigneten Person geführt wird,
- über fachlich geeignetes Unterrichtspersonal verfügt,
- die Durchführung der praktischen Weiterbildung mit geeigneten Einrichtungen, die eine fachliche Anleitung gewährleisten, vertraglich gesichert hat,
- über Unterrichtsräume und eine ausreichende Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln verfügt und
- die Weiterbildung nach der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchführt.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Anerkennung elektronisch. Zur Antragstellung müssen Sie die hierfür vorgesehenen Formulare verwenden:
- Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung
- Anlage 1 (Weiterbildung)
- Anlage 2 (Unterrichtspersonal)
- Anlage 3 (Einrichtungen zur Durchführung der praktischen Weiterbildung)
- Anlage 4 (Unterrichtsräume und Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln)
- Füllen Sie das Antragsformular online aus. Am Ende des Formulars werden Sie aufgefordert, dieses abzusenden. Danach öffnet sich eine Bestätigungsseite, auf der Sie die Schaltfläche "Formularansicht" betätigen. Das ausgefüllte Antragsformular wird nun angezeigt und Sie notieren sich bitte die Antragsnummer (oben rechts auf dem Antrag).
- Die Antragsnummer benötigen Sie für das Ausfüllen der vier Anlagen, die Sie dann ebenfalls elektronisch versenden.
- Reichen Sie zusätzlich zu den elektronischen Unterlagen weitere Unterlagen in Papierform ein.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Einrichtung als geeignet für die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen anerkannt. Sie erhalten hierüber einen schriftlichen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zusätzlich in Papierform zur Verfügung stellen:
- Antragsformular handschriftlich unterzeichnet
- Nachweise über die berufliche Qualifikation der Schulleitung (amtlich beglaubigte Kopie oder Zweitschrift im Original)
- Vereinbarungen mit den Einrichtungen gemäß Anlage 3 in Kopie
- Mietvertrag gemäß Anlage 4 in Kopie
Hinweise (Besonderheiten)
Nachweis über durchgeführte Weiterbildungen
- Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen müssen nach Abschluss eines jeden Weiterbildungslehrgangs dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz nachweisen, dass die Weiterbildungen im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchgeführt worden sind.
- Für die Meldung stellt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Portal gesunde.sachsen.de verschiedene Formblätter zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 30.07.2019