Wilden Müll melden
Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.
Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Umweltamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
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Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Wertstoffe, Abfallwirtschaft
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 25.03.2019