Zweitwohnungsteuer zahlen
Manche Städte und Gemeinden erheben eine besondere Abgabe auf Zweitwohnungen. Diese Zweitwohnungsteuer (ZwS) ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG).
Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmeldung einer Nebenwohnung auf der Meldestelle gilt dabei regelmäßig gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
Achtung! Die Pflicht zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer kann auch für nicht meldepflichtige Zweitwohnungen bestehen. Dies richtet sich nach der jeweils geltenden gemeindlichen Satzung.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Gemeindesteuern
- Sächsisches Meldegesetz (SächsMG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 29.01.2019