Sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein beantragen
Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen
Für die Arbeit und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Beschäftigte wie zum Beispiel der Sprengberechtigte, der Betriebsmeister, der Leiter einer Betriebsabteilung, der Lagerverwalter oder der Fahrer einen behördlichen Befähigungsschein vorweisen können.
Ansprechstelle
Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen den Befähigungsschein mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt:
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz mit ihren Dienststellen und Dienstsitzen
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines sprengstoffrechtlichen Befähigungsnachweises, dafür steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung (s. erforderliche Unterlagen).
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Erforderliche Unterlagen
Formular: –> Sprengstoffrechtlicher Befähigungsnachweis nach § 20 SprengG – Antrag (Landesdirektion)
Formular: –> Sprengstoffrechtlicher Befähigungsnachweis nach § 20 SprengG – Antrag (Oberbergamt)
- Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 18.05.2018