KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" (Darlehen)
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens mit Tilgungszuschuss aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" Nr. 271, 281
Mit dem Programm Erneuerbare Energien "Premium" fördert die KfW wir Ihre Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. Zu den geförderten Vorhaben gehören: [...]
- große Solarkollektoranlagen
- große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- große Wärmespeicher
- große effiziente Wärmepumpen
- Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)
Konditionen
Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag
bis zu EUR 10 Millionen je Vorhaben
Zinsbindung
bis zu 10 Jahre
Zinssatz
- Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
- Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlich vergünstigten Zinssatz. (Programm-Nr. 281)
Auszahlung
100 %
Tilgung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- danach vierteljährlich gleich hohe Raten
- Sondertilgungen sind möglich
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
- Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Programminformation
KfW Förderportal - Zinssätze
KfW-Förderportal - Beratung vor Ort
SAB
Verfahrensablauf
Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Alternativ können Sie sich an die Sächsische Aufbaubank wenden. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Wird das Darlehen bewilligt, können Sie die Mittel über Ihre Hausbank bzw. die SAB abrufen.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.06.2018