Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Ordnungsbehörde (untere Jagdbehörde) bei der Stadtverwaltung (Chemnitz, Dresden, Leipzig) oder beim Landratsamt
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Wald und Forstwirtschaft
Sächsisches Staatsminiterium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Verfahrensablauf
Die Adressänderung in Ihrem Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Wenn Sie eine andere Person damit beauftragen, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze anstehen sollte.
Rechtsgrundlage
- § 16 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) – Jagdschein, Jägerprüfung, Falknerprüfung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 21.09.2020