Gewässerbenutzung, Änderung anzeigen
Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Die Änderung der Gewässerbenutzung melden Sie formlos per Fax, E-Mail oder Brief.
- Senden Sie an die zuständige Stelle ein Schreiben, dass sich Ihre Gewässerbenutzung ändert.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Änderung statthaft ist.
- Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.
Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben an die zuständige Stelle
- Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind.
Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
Hinweise (Besonderheiten)
Das digitale Wasserbuch bietet Ihnen die elektronische Möglichkeit, sich über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Nutzungen, Anlagen und Schutzgebiete im Freistaat Sachsen zu informieren.
- Digitales Wasserbuch
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Rechtsgrundlage
- § 13 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) – Erlaubnis
- Anlage 1 zu § 1 Ziffer 100 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ)
- Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung
(SächsWasserzuVO) – Zuständigkeiten der Wasserbehörden
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 25.03.2019