Aussteigerprogramm Sachsen, Teilnahme
Das Aussteigerprogramm Sachsen ist ein gemeinsames Projekt des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen mit nichtstaatlichen Organisationen. Ziel der Unterstützung ist es, Aussteigern ein Leben in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ohne jede Einflussnahme extremistischer Gruppen oder Handlungszusammenhänge zu ermöglichen.
Angeboten wird Ausstiegswilligen eine qualifizierte Hilfestellung, zum Beispiel bei:
- der Abkehr von extremistischen Gruppen,
- der Überwindung von Problemen (Schule, Arbeit, Wohnung, Sucht, Schulden),
- der Veränderung des sozialen Umfeldes,
- bei Kontakten mit Behörden und Beratungseinrichtungen sowie
- in Sicherheitsfragen und Gefährdungssituationen.
Die Aussteiger werden beraten, betreut und unterstützt, unabhängig davon, ob jemand mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, bereits verurteilt wurde, in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt einsitzt, der Bewährungshilfe unterliegt oder sich in einem laufenden Strafverfahren befindet.
Darüber hinaus können sich Rat suchende Familienangehörige, Freunde und Vertrauenspersonen der Betroffenen an das Programm wenden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- E-Mail: kontakt[at]aussteigerprogramm-sachsen.de
- Telefonhotline: 0173 9617643*
*) Verbindungskosten lt. Preisliste Ihres Telefonanbieters
- Aussteigerprogramm Sachsen
Sächsisches Staatsministerium des Innern - Aussteigerprogramm Sachsen, Projektförderung beantragen
Amt24-Leistung
Verfahrensablauf
Sie möchten einer extremistischen Szene den Rücken kehren oder kennen jemanden, der dies machen sollte, dann rufen Sie die Telefonhotline an oder schreiben Sie dem Aussteigerprogramm Sachsen. Dort werden Sie beraten und erhalten Unterstützung für ein weiteres Vorgehen. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 15.01.2019