Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen
Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Vorlage eines Aufteilungsplans
Neben den Gemeinschaftseinrichtungen eines Wohnhauses, an dem alle Eigentümer und Eigentümerinnen der Wohneinheiten einen Eigentumsanteil haben, sind die Wohneinheiten sogenanntes Sondereigentum.
Das Amtsgericht (Grundbuchamt) verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellt beziehungsweise bestätigt werden müssen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan
- Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
- Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
- Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
- Legen Sie den Aufteilungsplan der Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
- Zur Eintragung ins Grundbuch reichen Sie diese Dokumente beim Amtsgericht (Grundbuchamt) ein. Manchmal sind hierfür noch weitere, teils formbedürftige Unterlagen notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:
- aktueller Grundbuchauszug
- Aufteillungsplan (bestehend aus: Katasterkartenauszug, Lageplan M 1 : 500 mit der Darstellung zum Sondereigentum gehörender Garagen und sonstiger Nebengebäude außerhalb des Gebäudes, Grundrissen aller Geschosse M 1 : 100, allen Ansichten M 1 : 100 und Schnitten des Gebäudes M 1 : 00)
- bei bestehenden Gebäuden muss der Aufteilungsplan eine Baubestandszeichnung sein und bei zu errichtenden bzw. zu verändernden Gebäuden den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechen (Genehmigungsplan)
Rechtsgrundlage
- §§ 3 bis 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Tarifstellen 9.1 bis 9.3 der lfd. Nummer 17 (Baurecht)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 10.11.2020