KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Beantragung von Kontrollgerätkarten nach § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) gemäß Verordnung (EWG) 3821/85
Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch der Erwerb von Grundstücken kann finanziert werden. [...]
Folgende Bereiche können von der Förderung profitieren:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Krankenhäuser
- Informationsstruktur
- Verkehrsinfrastruktur
- Versorgung und Entsorgung
- Grundstücke, sofern sie Teil eines Vorhabens sind
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 50 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 % des Kreditbetrages
Laufzeitvarianten
- 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei)
- 20 Jahre (3 Jahre tilgungsfrei)
- 30 Jahre (5 Jahre tilgungsfrei)
Tilgung
- während tilgungsfreier Zeit nur Zinszahlungen
- danach gleich hohe vierteljährliche Raten
Zinssatz
- Zinsfestschreibung wahlweise für 10 oder 20 Jahre
- Die Höhe der Zinsen wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Eine Kombination mit den KfW-Programmen "Erneuerbare Energien" und "Unternehmerkredit" sind möglich.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Programminformation
- Zinssätze
KfW-Förderportal - Beratung vor Ort
Sächsische Aufbaubank
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich im Vorfeld von Ihrem Finanzierungspartner beraten, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
- Wenn ja, reicht Ihr Finanzierungspartner den Kreditantrag bei der KfW ein. Sie müssen eine Projektbeschreibung beilegen.
- Wird die Förderung bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Finanzierungspartner abrufen.
- Nach Abschluss des Projekts weisen Sie die Vewendung der Mittel gegenüber Ihrem Finanzierungspartner nach.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe und die SAB Sächsische Aufbaubank. 18.06.2018