Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Berücksichtigung einer ungünstigeren Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge
Antrag auf Bildung einer ungünstigeren Steuerklasse oder eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge nach § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
Sie haben die Möglichkeit, im ELStAM-Verfahren die Berücksichtigung ungünstigerer Lohnsteuerabzugsmerkmale zu beantragen.
Ein solcher Antrag ist denkbar, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren aktuellen Familienstand nicht mitteilen möchten. So können Sie zum Beispiel beantragen, die Steuerklasse I zu behalten, damit Ihrem Arbeitgeber nach einer Eheschließung die nunmehr für verheiratete Arbeitnehmer in Betracht kommende Steuerklasse IV nicht mitgeteilt wird.
Entsprechendes gilt, wenn dem Arbeitgeber die Existenz eigener Kinder nicht bekannt werden soll.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Finanzamt
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 38b Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) – Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 14.01.2020