Internationale Geburtsurkunde anfordern
Antrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 08.09.1976
Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis im Ausland? Einen solchen mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister beantragen Sie persönlich, schriftlich oder per Fax beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Diese Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Vertragsstaaten des Übereinkommens
Bundesministerium des Innern - Beglaubigung, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden
Auswärtiges Amt
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie für deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister,
wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tante und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszustellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
– Name, Vorname
– Geburtsdatum und -ort
– Name, Vorname der Eltern
– wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer - Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenadbescheid.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 59 PStG – Geburtsurkunde
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) – mehrsprachiger Auszug aus Personenstandsbüchern
- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO)
in Verbindung mit der Anlage zu § 3 – Gebühren - Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern / Zivilstandsregistern vom 8. September 1976
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium des Innern). 18.01.2018