Führerschein, Namensänderung beantragen
Eine Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen zusätzlich durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.
Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen. Wünschen Sie also eine Namensänderung im Führerschein, wird ein neuer Kartenführerschein (im Scheckkartenformat) ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
- Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde persönlich stellen. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen.
- Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Abholung des neuen Führerscheins ist auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte möglich.
Gegen Zahlung einer Extragebühr gibt es die Möglichkeit einer Expressbestellung, wodurch sich die Wartezeit auf den neuen Führerschein reduziert. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
- wenn die Namensänderung im Personaldokument noch nicht eingetragen ist: zusätzlich
- bei Heirat: Heiratsurkunde
- bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
- biometrisches Foto
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (nur bei Abholung möglich):
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des oder der Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage
- § 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Antrag auf Erteilung
- § 25 FeV – Ausfertigung des Führerscheins
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.06.2019