SBG-Beteiligungsprogramm
Die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt sich als strategischer Partner an kleinen und mittleren sächsischen Unternehmen (KMU), die positive Zukunftsaussichten aufweisen. Investitionen aus dem Wachstumsfonds erfolgen in Kombination aus typisch stiller Beteiligung und offener Beteiligung. [...]
Für folgende Vorhaben stellt die SBG Beteiligungskapital zur Verfügung:
- Wachstum
- Neuausrichtung
- Unternehmernachfolge
- Innovation
Anlageschwerpunkte sind das verarbeitende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen.
Konditionen
Art der Förderung
anteilige Finanzierung mit stiller und / oder offener Beteiligung
Laufzeit
- bis zu 10 Jahre (Regel)
- maximal 12 Jahre (stille Beteiligung)
Höhe
- in der Regel EUR 100.000 bis 1 Million
- maximal (Einzelfall) EUR 2,8 Millionen
Sicherheiten
anteilige persönliche Garantie der wesentlichen Personen (z. B. geschäftsführender Gesellschafter)
Zuständige Stelle
- SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH Aufgabengebiet: Beraten und Antrag annehmen HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenTelefon+49 (0) 351 4910-1841, -1842Fax+49 (0) 351 4910-1849
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Weitere Voraussetzungen
- Beschreibung des Geschäftsmodells sowie weitere Unterlagen/Informationen nach einem ersten Gespräch
- plausible Finanzierungs- und Investitionsrechnung
- Konzept zum Übergang und ggf. zur Ausrichtung
- eigene finanzielle Beiträge des Unternehmers
Beteiligungsausschluss
An Unternehmen in Schwierigkeiten werden keine Beteiligungen ausgereicht.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie vor der Antragstellung die kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch die SBG. Formulare und Merkblätter stehen im SBG-Downloadcenter online zur Verfügung.
Antragstellung
- Stellen Sie die zur Prüfung notwendigen Unterlagen zusammen, die Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Fragenkatalog.
- Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen zur Prüfung bei der SBG ein.
Antragsprüfung
- Im Rahmen der Prüfung durch Beteiligungsmanager der SBG wird unter anderem die Finanzierung strukturiert und erfolgt ein Vor-Ort-Besuch in Ihrem Unternehmen.
- Bei positivem Ergebnis leitet die SBG die Detailprüfung (Due Dilligence) ein.
- Im Rahmen der Due Dilligence wird Ihr Vorhaben umfassend und detailliert von finanz- und leistungswirtschaftlicher Seite geprüft. Es erfolgt ein zweiter Vor-Ort-Besuch.
- Bei positivem Ergebnis stellen die Beteiligungsmanager das Vorhaben im Beteiligungsausschuss der SBG weiteren Experten vor.
Beteiligungsangebot
Hat der Beteiligungsausschuss die Genehmigung erteilt, erhalten Sie ein entsprechendes Beteiligungsangebot.
Kosten (Gebühren)
- Antragsentgelt: 2 % der stillen Beteiligung
- festes Entgelt zwischen 7 % und 10 % (abhängig vom Rating)
- gewinnabhängiges Entgelt mind. 2 % p.a. (bezogen auf die Höhe der stillen Beteiligung)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH. 14.12.2018