Rechtsanwalt-Zulassung beantragen
Volljuristen, die als Rechtsanwälte* tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.
Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns verallgemeinernd auf die herkömmliche Berufsbezeichnung, es sind damit immer Männer und Frauen gemeint. – d. Red.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Zuständige Stelle
- Rechtsanwaltskammer Sachsen HausanschriftGlacisstraße 6
01099 DresdenTelefon+49 351 31859-0Fax+49 351 3360899
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Das Antragsformular beziehen Sie über die Rechtsanwaltskammer oder online über den Formular-Link in Amt24. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, werden Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung eingeladen.
- Mit Aushändigung der Urkunde und Vereidigung sind Sie befugt, die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin oder Rechtanwalt zu führen und tätig zu sein.
- Sobald Sie Ihre Urkunde erhalten haben, werden Sie in das Anwaltsverzeichnis Rechtsanwaltskammer Sachsen und das Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer aufgenommen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Original)
- Lebenslauf (Original)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
- Nachweis über akademische Grade (beglaubigte Kopie)
- Kanzleibestätigung (Original)
- Freistellungserklärung des Arbeitgebers (Original)
- Prüfungszeugnis über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt (beglaubigte Kopie)
- Diplomzeugnis eines Diplom-Juristen, Diplomurkunde (beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer juristischen Praxis von mindestens zwei Jahren (Original)
- Zeugnis über die Lehrbefähigung für Recht der ehemaligen DDR (beglaubigte Kopie)
- Nachweis der min. 3-jährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassener europ.Rechtsanwalt in Dtl. auf dem Gebiet des dt. Rechts (inkl. Gemeinschaftsrecht) (Original)
- Nachweis bei kürzerer als dreijähriger Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt auf dem Gebiet des deutschen Rechts (Original)
- Zeugnis über die Eignungsprüfung (beglaubigte Kopie)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 12.09.2017