Akteneinsicht in Unterlagen des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsdienstes ("Stasi-Unterlagen") beantragen
Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.
Ansprechstelle
die Außenstellen des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU):
Amt24-Behördenwegweiser
Zuständige Stelle
- Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR HausanschriftKarl-Liebknecht-Straße 31 - 33
10178 BerlinTelefon+49 30 2324-50Fax+49 30 2324-7799
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Bürgerberatung
- Der Antrag auf Akteneinsicht für Privatpersonen
Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen können Sie auf den bereitstehenden Vordrucken oder online stellen.
- Den Antragsvordruck beziehen Sie online über das BStU-Internetportal (Formulare-Link in Amt24).
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Nachweisen persönlich oder schriftlich beim Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU) oder seinen Außenstellen ein.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang..
Online-Antrag
Für die Antragstellung benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis / elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- die "AusweisApp2"
- Scanner oder Digitalkamera zum Hochladen der Nachweise
Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten auf der Internetplattform des BStU.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Identitätsfeststellung durch die ortszuständige Meldebehörde
bei Auskunft zu vermissten oder verstorbenen Angehörigen:
- Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburtsurkunden)
- Vermisstenanzeige/Sterbeurkunde des nahen Angehörigen
bei Verwandten dritten Grades außerdem:
- Nachweis, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind
Kosten (Gebühren)
- für schriftliche Auskunft an Betroffene, an Dritte oder nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener: keine
- Auslagen (etwa für die Herausgabe von Duplikaten): werden ab einer Höhe von EUR 2,56 angerechnet
- Duplikate von Papiervorlagen und verfilmten Akten: EUR 0,03 bis EUR 0,26 je Seite (DIN A4 bzw. DIN A3)
Rechtsgrundlage
- § 15 Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz, StUG)
- Verordnung über die Kosten beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Kostenordnung – StUKostV)
- Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zur Kostenverordnung – StUKostV)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Außenstelle Dresden der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. 20.12.2018