Handwerksrolle, Eintragung ändern
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben möchten, muss eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist.
In die Handwerksrolle können sowohl natürliche und juristische Personen als auch Personengesellschaften eingetragen werden.
Sollte sich bei Ihnen eine Änderung bezüglich Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle ergeben, müssen Sie diese unverzüglich der Handwerkskammer und dem zuständigen Gewerbeamt melden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
ortszuständige Handwerkskammer
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: –> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung – Antrag
- Zulassungspflichtige Handwerke
Anlage A zur Handwerksordnung / HwO - Sächsischer Handwerkstag, Dachorganisation des Sächsischen Handwerks
Voraussetzungen
- Eine natürliche oder juristische Personen oder eine Personengesellschaft kann grundsätzlich nur in die Handwerksrolle eingetragen werden, wenn in seiner Person die Voraussetzungen zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe erfüllt (§ 1 Abs. 1 HwO) sind.
- Eine Eintragung ist auch dann möglich, wenn ein Betriebsleister beschäftigt wird, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder mit einem verwandten Handwerk erfüllt.
Verfahrensablauf
- Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK),
- alternativ über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) stellen.
Je nach Angebot können Sie das Antragsformular im Internet abrufen.
Rechtsgrundlage
- Handwerksordnung (HwO)
- Gebührenordnungen der Handwerkskammern
Freigabevermerk
Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 23.12.2020