Approbation als Arzt / Ärztin beantragen
Aktuelle Informationen: Geben Sie bitte auch dann einen Ort (Stadt-/Gemeinde) oder eine PLZ an, wenn die Formulare und zuständigen Stellen ortsunabhängig für den gesamten Freistaat Sachsen gültig sind.
Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 3 Bundesärzteordnung (BÄO)
Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung ist grundsätzlich der Besitz einer entsprechenden Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs. Die Beantragung erfolgt in Sachsen bei der Landesdirektion.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 22
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Termine der Ärztlichen Prüfungen
- Ausbildung zum Arzt
- Approbationen und Berufserlaubnisse (mit Checklisten)
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe - Ärztliche Prüfung, Zulassung beantragen
Amt24-Leistung
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Approbationsantrag schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular.
- Die Behörde bestätigt den Antragseingang und teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen.
- Im Fall der positiven Prüfung wird die Approbationsurkunde ausgestellt und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit der Post zugestellt.
Erforderliche Unterlagen
- kurzgefasster Lebenslauf
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- Identitätsnachweis
- amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung
Hinweis: Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie diese zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über eine bisherige Tätigkeit, verlangen.
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 30.01.2019