Abfallsammlungen anzeigen
Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Haushaltsabfällen gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der Landesdirektion Sachsen anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.
Zuständige Stelle
- Referat 43, Dienststelle Chemnitz [Landesdirektion Sachsen] HausanschriftAltchemnitzer Straße 41
09120 ChemnitzTelefon+49 371 532-1430Fax+49 371 532-1929
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Zeigen Sie das Vorhaben unter Verwendung des bereitstehenden Formulars bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 43, Dienststelle Chemnitz, an ("Zuständige Stelle").
- Nach Eingang Ihrer vollständigen Anzeige erhalten Sie ein Eingangsbestätigung; nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist dürfen Sie mit der Sammlung beginnen (keine Genehmigung durch die Landesdirektion erforderlich)
- die Landesdirektion fordert den / die von den Sammlungen betroffenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf, innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben.
- Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, der Landesdirektion jährlich die Abfallmengen mitzuteilen, die Sie im Vorjahr aus privaten Haushalten gesammelt hatten. Die Aufstellung erfolgt nach Abfallarten und Landkreisen / kreisfreie Stadt (Dresden, Leipzig, Chemnitz). – Formblatt
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 02.04.2019