Abteilung 5, Arbeitsschutz [Landesdirektion Sachsen]
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 351 8255001
- Fax
- +49 351 8259700
- post.asd@lds.sachsen.de
- Internet
- http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/367.htm
Öffnungszeiten
Beschreibung
Der umfassende Schutz von Leben und Gesundheit in der Arbeitswelt ist Ziel des Arbeitsschutzes. Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion nimmt die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes für den Freistaat Sachsen wahr. Sie ist in vielen Dingen des Arbeitsschutzes Erlaubnisbehörde, genehmigt Ausnahmen, berät Betriebe, setzt Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch und ahndet Ordnungswidrigkeiten.
Referat 51 – Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen
Das Referat Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen befasst sich insbesondere mit dem Kinder- und Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz sowie der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Fahrpersonalvorschriften.
Referat 52 – Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut
Das Referat Gefahr- und Biostoffe, Transportsicherheit überwacht das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und den gewerblichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen in Betrieben sowie die Bereitstellung und den Transport gefährlicher Güter.
Referat 53 – Strahlenschutz, Arbeitsmedizin
Im Referat Medizinproduktesicherheit, Strahlenschutz, Ergonomie steht die Sicherheit beim Inverkehrbringen und dem Betrieb medizinisch-technischer Geräte, wie Röntgen- und Lasergeräten, im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Referat 54 – Betriebssicherheit
Das Referat Betriebs- und Arbeitsmittelsicherheit, Technischer Verbraucherschutz befasst sich mit der Sicherheit technischer Anlagen, wie Dampfkessel- und Druckbehälter. Zweiter Schwerpunkt ist die Überwachung der technischen Sicherheit beim Inverkehrbringen von Produkten.
Referat 55 – Arbeitsstätten, Baustellen, Sprengstoff, Ergonomie
Das Referat Arbeitsstätten, Bauarbeiterschutz überwacht die Sicherheit auf Baustellen. Außerdem wird der gewerbsmäßige Umgang mit Sprengstoffen/pyrotechnischen Erzeugnissen kontrolliert.
Referat 56 – Technischer Verbraucherschutz
Das Referat Technischer Verbraucherschutz nimmt die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde in Sachsen für technische Verbraucherprodukte, Arbeitsmittel und für eine Vielzahl von Medizinprodukten wahr. Bei den technischen Verbraucherprodukten reicht die Palette vom Kinderspielzeug, über elektrische Haushaltsgeräte bis hin zu Sportbooten. Ebenso wird das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln, wie Werkzeugen, aber auch CNC-Maschinen überwacht.
Ziel der Marktüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten, aber auch der Schutz der Wirtschaftsakteure vor unfairem Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt. Durch die Marktüberwachungsmaßnahmen sollen Wirtschaftakteure, die bei der Sicherheit ihrer Produkte sparen, vom Binnenmarkt fern gehalten werden.
Persönlicher Kontakt
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- LeistungAbbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung, Zulassung als Fachbetrieb beantragenAntrag auf Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form nach Anhang I Nr.
- LeistungArbeitsschutzverstöße von Arbeitgebern bei der Landesdirektion Sachsen anzeigenBestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin trotz vorgetragener Beschwerde die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nicht gewährleistet, kann …
- LeistungBeschäftigung einer werdenden Mutter mitteilenMitteilung gemäß § 5 Absatz 1 und Auskünfte gemäß § 19 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Arbeitsschutzbehörde zu informieren, wenn in seinem Unternehmen eine …
- LeistungKündigung während der ElternzeitWährend der Elternzeit genießen Sie Kündigungsschutz.
- LeistungSprengstoffrechtliche Erlaubnis beantragenErlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz benötigen Sie, um gewerbsmäßig / selbstständig im Rahmen eines Wirtschaftsunternehmens mit …
- LeistungSprengstoffrechtlichen Befähigungsschein beantragenBefähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen Für die Arbeit und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Beschäftigte wie zum Beispiel der Sprengberechtigte, der …
- LeistungSprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragenAntrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zur Erlangung der Fachkunde Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem …
- LeistungTätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen anzeigenAnzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen nach Anhang I Nr.
- LeistungVorankündigung einer BaustelleDamit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden.